Jugend

Die Jugendgruppe des Fischervereines Trostberg e. V. hat es sich zum Ziel gesetzt, Kindern und Jugendlichen umweltbewusstes Verhalten beizubringen und sie an die Ausübung einer waidgerechten Angelfischerei heranzuführen. Auch die Ausübung des Sportes (Casting / Zielwerfen) soll gefördert werden. Von ganz besonderer Bedeutung ist das Erlernen von kameradschaftlichem Verhalten und die Mitarbeit der Jugendlichen in der Gruppe.

Daneben soll aber auch der Spaß nicht zu kurz kommen, wie wir ihn z. B. beim letzten Jugendzeltlager an der Alz hatten.

Wenn Angeln auch für Dich mehr ist als bloßes Fangstreben, dann bist Du in der Jugendgruppe des Fischervereines Trostberg herzlich willkommen.

Unsere Jugendgruppe nimmt Neumitglieder vom 10. bis zum 18. Lebensjahr auf – gleichermaßen Mädchen und Buben. Bei Interesse nimm Kontakt zu uns auf!

In einem persönlichen Gespräch erzählt Dir der Jugendwart oder gar eine Freundin oder ein Freund, der bereits Mitglied ist, etwas über unsere Aufnahmemodalitäten.
Oder komm doch einfach zu einer unserer Gruppenstunden in den Wintermonaten im Pfarrheim Trostberg und in den Sommermonaten irgendwo in freier Natur. Wo wir uns treffen, kannst Du beim Jugendwart telefonisch erfragen oder auch unter ‚aktuelles‘ auf unserer Homepage nachlesen.

Einen informativen Flyer mit den wichtigsten Infos über die gesetzlichen Vorgaben, was brauche ich und wo bekomme ich es, hat die bayerische Fischerjugend herausgegeben. In kurzer Form erfährt man, wo man den Jugendfischereischein erhält, wie alt man sein muss, und und und …

Dieser Flyer kann unter nachstehendem Button auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Jugendordnung der Fischerjugend Trostberg

1. Ziele der Jugendarbeit sind

  • das Erlernen eines umweltbewussten Verhaltens
  • das Erlernen der waidgerechten Ausübung der Angelfischerei und des Sportes (Zielwerfen)
  • kameradschaftliches Verhalten und Mitarbeit der Jugendlichen in der Gruppe

2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft

In die Jugendgruppe können alle Jugendlichen ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eintreten. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum jeweiligen Jahresende oder mit Ablauf des Jahres, in dem der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet. Die Nichtentrichtung des Jahresbeitrages bis zum Jahresende steht einer Austrittserklärung gleich.
Die Mitgliedschaft endet ferner bei Verstößen gegen die Pflichten gem. Punkt 3 der Jugendordnung.

3. Pflichten der Jugendlichen

Die Jugendlichen verpflichten sich durch ihre Mitgliedschaft zu:

  • kameradschaftlichem Verhalten und Mitarbeit in der Jugendgruppe
  • Teilnahme an mindestens 4 Veranstaltungen der Jugendgruppe pro Jahr
  • umweltbewusstem Verhalten und waidgerechtem Fischen
  • Entrichtung des Jahresbeitrages jeweils zum Jahresbeginn

4. Versammlungen

Die Jugendgruppe trifft sich jeden 2. Dienstag im Monat zu Gruppenstunden. Treffpunkte sind im Pfarrsaal (Wintermonate) oder an vereinbarten Treffpunkten (Sommermonate). Die Treffpunkte für die Sommermonate werden jeweils in der vorausgehenden Gruppenstunde bekannt gegeben.

5. Finanzen

Die Finanzierung der FV-Jugend erfolgt über die Erlaubnisscheine der Jugendlichen und aus Zuschüssen des Vereins. Die Preise setzen sich zurzeit wie folgt zusammen:

Aufnahmegebühr: 25 €

Jahresbeitrag: 6 €

Punktekarte (10 Punkte): 12 €

Jahreserlaubnisschein ohne Fischerprüfung: 40 €

Jahreserlaubnisschein mit Fischerprüfung: 100 €

Jahreserlaubnisschein Leitgeringer See: 13 €
(nur in Verbindung mit Jahreserlaubnisschein für Jugendliche mit Fischerprüfung und in beschränkter Anzahl!)

Die Erlaubnisscheine sind beim Jugendwart oder beauftragten Personen erhältlich. Sie müssen bis zum 15.1. des Folgejahres zurückgegeben werden.

Der Jahres-Erlaubnisschein für Jungfischer mit abgelegter Fischerprüfung wird erst nach mindestens einem Jahr aktiver Mitgliedschaft ausgegeben.

6. Übertritt

Jugendlichen, die mindestens ab dem Tag der Vollendung des 14. Lebensjahres (= ab dem 14. Geburtstag) Mitglied der Jugendgruppe sind und gemäß Punkt 3 bis zum Erreichen der Altersgrenze ununterbrochen aktiv in der Jugendgruppe mitwirken, wird beim Übertritt zu den Erwachsenen die Aufnahmegebühr erlassen.
Der Übertritt muss unmittelbar nach dem Ausscheiden aus der Jugendgruppe erfolgen.

Jugendwart

Funktion

Name

Vorname

Jugendwart Obermaier Christoph
stellv. Jugendwart Schnepper Klaus
stellv. Jugendwart Staudhammer Lukas

Aktuelles

Jugendfischer 2023

Jugendfischer 2023

Liebe Vereinsmitglieder,Hallo Jugendfischer, die neuen Termine für die Jugendfischer sind auf der...

Mitgliedschaft im Verein

Die Förderung und Pflege einer waidgerechten Fischereiausübung ist uns ein Anliegen.

Die Kenntnis der ökologischen Zusammenhänge am und im Wasser ist unser gemeinsames Interesse.
Wenn Angeln auch für Sie mehr ist, als bloßes Fangstreben, dann sind Sie im Fischerverein Trostberg herzlich willkommen.
Unser Verein nimmt Neumitglieder auf.
Bei Interesse nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gerne die Aufnahmemodalitäten.