Jugendordnung der Fischerjugend Trostberg

 

1. Ziele der Jugendarbeit sind

• das Erlernen eines umweltbewussten Verhaltens

• das Erlernen der waidgerechten Ausübung der Angelfischerei und des Sportes (Zielwerfen)

• kameradschaftliches Verhalten und Mitarbeit der Jugendlichen in der Gruppe



2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft


In die Jugendgruppe können alle Jugendlichen ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eintreten. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt zum jeweiligen Jahresende oder mit Ablauf des Jahres, in dem der Jugendliche das 18. Lebensjahr vollendet. Die Nichtentrichtung des Jahresbeitrages bis zum Jahresende steht einer Austrittserklärung gleich. 
Die Mitgliedschaft endet ferner bei Verstößen gegen die Pflichten gem. Punkt 3 der Jugendordnung.


3. Pflichten der Jugendlichen

Die Jugendlichen verpflichten sich durch ihre Mitgliedschaft zu:

• kameradschaftlichem Verhalten und Mitarbeit in der Jugendgruppe

• Teilnahme an mindestens 4 Veranstaltungen der Jugendgruppe pro Jahr

• umweltbewusstem Verhalten und waidgerechtem Fischen

• Entrichtung des Jahresbeitrages jeweils zum Jahresbeginn


4. Versammlungen

Die Jugendgruppe trifft sich jeden 2. Dienstag im Monat zu Gruppenstunden. Treffpunkte sind im Pfarrsaal (Wintermonate) oder an vereinbarten Treffpunkten (Sommermonate). Die Treffpunkte für die Sommermonate werden jeweils in der vorausgehenden Gruppenstunde bekannt gegeben.


5. Finanzen

Die Finanzierung der FV-Jugend erfolgt über die Erlaubnisscheine der Jugendlichen und aus Zuschüssen des Vereins. Die Preise setzen sich zurzeit wie folgt zusammen:

Aufnahmegebühr           : 25 €

Jahresbeitrag                 : 6 €

Punktekarte (10 Punkte) : 12 €

Jahreserlaubnisschein ohne Fischerprüfung : 40 €

Jahreserlaubnisschein mit Fischerprüfung   : 85 €

Jahreserlaubnisschein Leitgeringer See       : 13 € 
(nur in Verbindung mit Jahreserlaubnisschein für Jugendliche mit Fischerprüfung und in beschränkter Anzahl!)

Die Erlaubnisscheine sind beim Jugendwart oder beauftragten Personen erhältlich. Sie müssen bis zum 15.1.  des Folgejahres zurückgegeben werden.

Der Jahres-Erlaubnisschein für Jungfischer mit abgelegter Fischerprüfung wird erst nach mindestens einem Jahr aktiver Mitgliedschaft ausgegeben.


5. Jugendhauptversammlung

Jeweils zum Jahresanfang wird eine Jugendhauptversammlung abgehalten.

Themen der Jugendhauptversammlung:

• Jahresbericht des Jugendleiters

• Bericht der Jugendkasse

• Vorschläge für das kommende Jahr

• Anträge, Wünsche, Anregungen ...


6. Übertritt:

Jugendlichen, die mindestens ab dem Tag der Vollendung des 14. Lebensjahres (= ab dem 14. Geburtstag) Mitglied der Jugendgruppe sind und gemäß Punkt 3 bis zum Erreichen der Altersgrenze ununterbrochen aktiv in der Jugendgruppe mitwirken, wird beim Übertritt zu den Erwachsenen die Aufnahmegebühr erlassen. 
Der Übertritt muss unmittelbar nach dem Ausscheiden aus der Jugendgruppe erfolgen.